Zusammensetzung Vorstand
Es ist wünschenswert aber nicht zwingend, dass Leiter und Leiterin Run und Walk Mitglied
des Vorstands sind, ebenso eine ausgewogene Berücksichtigung beider Geschlechter.
Datenschutz
Grundsatz der Zweckbindung: Wir erheben nur Personendaten, die zu einem
bestimmten und für das Mitglied erkennbaren Zweck beschafft werden. Sie dürfen nur so
bearbeitet werden, dass sie mit diesem Zweck vereinbar sind.
Grundsatz der Transparenz: Wir informieren unsere Mitglieder, wenn ihre
Personendaten an Dritte oder an andere Mitglieder bekannt gegeben werden. Wir holen das
generelle Einverständnis des Mitglieds ein zur Verwendung von Fotos.
Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Wir erheben nur Daten, die zur Erfüllung des
Vereinszwecks unbedingt notwendig sind.
Ethik und Fairness
Wir anerkennen das Doping-Statut von Swiss Olympic. Es ist auf unserer Website
aufgeschaltet.
Wir anerkennen die Ethik-Charta von Swiss Olympic. Sie ist auf unserer Website
aufgeschaltet.
Link zu Swiss Sports Integrity: sportintegrity.ch
Interessenkonflikt/Ausstandsregelung
Interessenkonflikte: Da unser Verein keine Angestellten beschäftigt, sind bei uns keine
Interessenkonflikte zu erwarten.
Ausstandsregelung: Bei Beschaffungen für den Verein (z.B. Bekleidung) sollte ein
Vorstandsmitglied, das unter den Anbietenden ist, in Ausstand treten.
Buchs, 2. April 2026
Der Präsident
Roland Müller
Die Vizepräsidentin
Hildegard Fässler